Satzung



Der Förderverein Retti e.V. mit Sitz in Ansbach, verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke'' der Abgabenordnung.
Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Kunst- und Kulturgeschichte, sowie des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, als auch einer nachhaltigen Stadtentwicklung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
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die Pflege des Andenkens und der geschichtlichen Bedeutung Leopoldo Rettis und seines „Palais“ (Bischof-Meiser-Str. 9, Ansbach) mit Hilfe von Forschungsvorhaben, Vorträgen und Publikationen
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die öffentliche und kulturelle Nutzung des geschichtlich bedeutsamen „Retti-Palais“
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die ideelle und materielle Förderung, Erhaltung und Pflege des „Retti-Palais“
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in gleicher Weise auch für die Erhaltung kunsthistorisch wertvoller Gebäude und Ensembles innerhalb und außerhalb der Ansbacher Altstadt einzutreten.
Die vollständige Satzung als PDF-Download finden Sie hier.